Brandschutzbeauftragter
BRANDSCHUTZ KLOTZ
Der erfahrene Brandschutzbeauftragte für Ihr Unternehmen
Als externer Brandschutzbeauftragter sorge ich mit langjähriger Erfahrung, höchsten Sicherheitsstandards und individuellen Feuerschutz-Konzepten dafür, dass Ihr Unternehmen die Vorgaben für den betrieblichen Brandschutz durchgehend zu 100 Prozent erfüllt.
Hoteliers aufgepasst: In Hotel und Gastronomie haben Sie die Verantwortung für viele Menschen. Daher wird ab 50 Betten ein Brandschutzbeauftragter dringend empfohlen!

- Erstellung/Erweiterung der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
- Mitwirkung bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Beratung bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
- Mitwirkung bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- Beratung bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- Mitwirkung bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren sowie bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen#
- Mitwirkung bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirkung bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirkung bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
- Kontrolle der Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw., ggf. Aktualisierung
- Planung, Organisation und Durchführung von Räumungsübungen
- Teilnahme an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Meldung von Mängeln und Überwachung der Mängelbeseitigung
- Unterstützung der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
- Aus- und Fortbildung von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen sowie von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall (Brandschutzhelfer gemäß ASR A 2.2)
- Prüfung der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
- Kontrolle der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
- Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Kontrolle festgelegter Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten
- Mitwirkung bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Unterstützung des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern usw.
- Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
- Mitwirkung bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz-)Maßnahmen im Notfallmanagement z. B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse im Schadenspotenzial (extreme Hitze-/Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel etc.)
- Dokumentation aller Tätigkeiten im Brandschutz
Warum braucht mein Betrieb einen externen Brandschutzbeauftragten?
Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen können oder möchten sich oft keinen eigenen, nach vfdb-Richtlinien qualifizierten Brandschutzbeauftragten leisten. Genau dann komme ich ins Spiel: Ich sorge durch engmaschige Kontrollen, Sicherheits-Checks und Optimierungen dafür, dass Ihr Unternehmen stets normkonform auf dem aktuellsten Stand der Vorschriften und der Technik bleibt. Zudem kümmere ich mich zuverlässig um die Instandhaltung und Verbesserung Ihrer brandschutztechnischen Anlagen, um Absprachen mit den zuständigen Behörden, um Mitarbeiterunterweisungen, Brandschutzhelfer- und Evakuierungshelfer-Schulungen, sodass Sie sich voll und ganz auf ihr Hauptgeschäft konzentrieren können.